Sperrmüll – Wissenswerte Informationen
Was es zu beachten gilt bei der Entsorgung von Sperrmüllabfällen, wie die Entsorgung mit dem
Container am einfachsten gelingt oder wobei Sie Kosten sparen können, erfahren Sie hier.
Sperrmüll
Als Sperrmüll wird Abfall bezeichnet, der nicht mit Baukörpern verbunden ist und für eine Entsorgung in den zugelassenen Restmüllbehältern auch nach Zerkleinerung zu groß ist. Jedoch gilt: die ausgedienten Haushaltsgegenstände, Möbel, Matratzen oder Teppiche müssen von Hand verladen werden können. Insbesondere bei Haushaltsauflösungen bietet sich die Entsorgung von Sperrmüll in einen Container an.
Beispiele
Container bestellen
Das gehört in den Container für Sperrmüll
Das gehört nicht in den Container für Sperrmüll
Beispiele für Ihren Sperrmüll
Die Faustregel bei Sperrmüll lautet: Wenn Sie nicht damit umziehen können, ist es auch kein Sperrmüll. Doch manchmal ist es vielleicht nicht ganz so leicht. Dann helfen Ihnen möglicherweise die nebenstehenden Beispiele oder Sie fragen einfach telefonsich bei uns an…
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Ihr Sperrmüllkontigent als Gebührenzahler
Sperrmüll im Holsystem wird auf Antrag des Grundstückeigentümers bzw. Hausverwaltung oder Firmeninhaber bzw. Bevollmächtigte max. zweimal im Jahr von angeschlossenen bewohnten und gewerblich genutzten Grundstücken (nur wenn das Gewerbe mit 80, 120 und/oder 240 Liter Restmüllbehältern angeschlossen ist) und nach schriftlicher Terminbestätigung vor den jeweiligen Grundstücken (bei Anfahrbarkeit) bzw. Stellplätzen abgeholt.
Einzelne Gegenstände im Sperrmüll dürfen ein Höchstgewicht von 50 kg und eine Abmessung von 2 m x 1 m x 1 m nicht überschreiten. Das Gesamtvolumen wird beim Sperrmüll im zerlegten Zustand auf eine Menge von 3 m³ (z.B. 3 m breit x 1 m hoch x 1 m tief) pro Grundstück und Abfuhr (= haushaltsübliches Maß bzw. Freimenge) beschränkt. Eine Anmeldung von je 3 m³ ist zweimal pro Jahr möglich oder 6 m³ einmal pro Jahr.
Sperrmüll aus privaten angeschlossenen Haushaltungen (außer: Großwohnanlagen), kann auch im Bringsystem an den Wertstoffhöfen in Meiningen, Schmalkalden oder Zella-Mehlis gebührenfrei unter folgenden Bedingungen abgegeben werden:
- vor der Sperrmüllanlieferung ist ein Anlieferschein (mit Angabe der Menge) schriftlich oder elektronisch zu beantragen
- unter Vorlage des Anlieferscheines u. Ausweises ist die Anlieferung wie folgt möglich:
-
- einmal im Jahr bis max. 3 m³ (bzw. 450 kg) Sperrmüll; damit reduziert sich die Abholung von Sperrmüll am Grundstück auf 3 m³ pro Jahr
- oder zweimal im Jahr bis je max. 3 m³ (bzw. 450 kg) Sperrmüll oder einmal im Jahr bis max. 6 m³ (900 kg) Sperrmüll; damit entfällt die Sperrmüllabholung am Grundstück gänzlich
Sperrmüllübermengen sind sowohl im Hol-, als auch im Bringsystem gebührenpflichtig.
Antragsformulare für Ihre Sperrmüllabholung oder -anlieferung
Wie Sie bei uns Ihren
Container bestellen:
Füllen Sie im ersten Schritt das nebenstehende Anfrageformular aus (die mit einem * markierten Felder sind dabei Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden).
Sollte der Container nicht auf Ihrem privaten Grundstück gestellt werden, sondern auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Gehwegen, brauchen eine zwingend eine Stellgenehmigung.
Dies können Sie in Ihrem zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
– Breite der Straßen muss gewährleistet sein
– Höhe von Brücken oder Bäumen muss einberechnet werden
– Gewichtslast von Brücken, sollte ein großer Container bestellt werden
– wenn die Straße endet, muß eine Wendemöglichkeit vorhanden sein
Bitte beachten Sie auch, dass bei den verschiedenen Abfallfraktion keine Fremdstoffe in den Container gelangen. Was in den Container darf, entnehmen Sie bitte aus der Abfallfraktionsliste bzw. erfahren Sie hier. Ebenfalls sollten Sie die vorgegebenen Befüllhöhen des Containers nicht überschreiten.
Sollten wir feststellen, dass dies nicht eingehalten wird, entstehen Mehrkosten für den Auftraggeber.
Anmeldung, Wechseln und Abmeldung eines Containers:
Dies kann per Mail, telefonisch oder per Fax geschehen. Wenn möglich, sollte dies 2 – 3 Tage vorher geschehen.
Mietbedingungen:
Der Container kann 2 Wochen mietfrei bei Ihnen verbleiben. Ab der Woche 3 wird eine Tagesmiete von 3 € (netto) pro Arbeitstag erhoben.
Das gehört in den Container für Sperrmüll
Aquarien
Kisten und Koffer
Schlitten
Fahrräder
Skier
Lattenroste
Spiegel
Teppiche
Gartengeräte
Gartengrills
Linoleumfußboden
Wäscheständer
Kinderspielzeug
Kinderwagen
Regale
Tischtennisplatten
Kleintierkäfige
Leitern
Lampenschirme
Betten
Innenrollos
Küchenspülen
Werkzeugbänke
Bügelbretter
Liegestühle
Polstermöbel
Kindersitze
Planschbecken
Musikinstrumente
Deckenleisten
etc.
Das gehört nicht in den Container für Sperrmüll
Autoteile
Gartenzäune
Parkett
Badewannen
Heizkörper
Sanitärkeramik
Bauholz
Tapetenreste
Mauersteinie
Ziegel
Fenster
Kleinteile in Tüten
Fliesen
Paneele
Autobatterien
Dämmmaterialien
Leuchtstoffröhren
Rollläden
Farbbehälter
Feuerlöscher
Gipskartonplatten
Kanister
Kartonagen
Parkett
Styropor
Wurzeln
Welldächer
So können Sie Kosten sparen!
Für eine korrekte und günstige Sperrmüllentsorgung unbedingt zu beachten:
Keine fremden Abfälle im Container für Sperrmüll entsorgen!
Jede Fehlbefüllung in einem Sperrmüllcontainer hat unweigerlich eine Sortierung des gesamten Containerinhaltes zur Folge, die dadurch entstehenden Mehrkosten oder Nachberechnungen können Sie durch eine korrekte Befüllung und mit Hilfe unserer Füllbedingungen ganz einfach verhindern.
Achten Sie auf die richtige Befüllung!