Gemischte Siedlungsabfälle – Wissenswerte Informationen
Was versteht man unter gemischten Siedlungsabfällen, was gilt es dabei zu beachten und wie kann
ich ihn am besten entsorgen – diese Informationen finden Sie hier.
Gemischte Siedlungs-abfälle
Größere Mengen gemischter Siedlungsabfälle können Sie über einem Container entsorgen. Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen oder gewerblichen Unternehmen. Bei diesem Abfall wird keine weitere Stofftrennung vorgenommen. Die stofflich nicht verwertbaren Restabfälle werden der Müllverbrennung oder einer mechanisch-biologischen Behandlung zugeführt.
Beispiele
Container bestellen
Das gehört in den Container für Gemischte Siedlungsabfälle
Das gehört nicht in den Container für Gemischte Siedlungsabfälle
Beispiele für Ihren Gemischte Siedlungsabfälle
Als Siedlungsabfall bezeichnet man Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen, zum Beispiel Abfälle aus Arzt- und Rechtsanwaltspraxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie. Weiterhin gehören zu den Siedlungsabfällen auch Sperrmüll, Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle sowie getrennt erfasste Wertstoffe wie Glas und Papier.
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Wie Sie bei uns Ihren
Container bestellen:
Füllen Sie im ersten Schritt das nebenstehende Anfrageformular aus (die mit einem * markierten Felder sind dabei Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden).
Sollte der Container nicht auf Ihrem privaten Grundstück gestellt werden, sondern auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Gehwegen, brauchen eine zwingend eine Stellgenehmigung.
Dies können Sie in Ihrem zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
– Breite der Straßen muss gewährleistet sein
– Höhe von Brücken oder Bäumen muss einberechnet werden
– Gewichtslast von Brücken, sollte ein großer Container bestellt werden
– wenn die Straße endet, muß eine Wendemöglichkeit vorhanden sein
Bitte beachten Sie auch, dass bei den verschiedenen Abfallfraktion keine Fremdstoffe in den Container gelangen. Was in den Container darf, entnehmen Sie bitte aus der Abfallfraktionsliste bzw. erfahren Sie hier. Ebenfalls sollten Sie die vorgegebenen Befüllhöhen des Containers nicht überschreiten.
Sollten wir feststellen, dass dies nicht eingehalten wird, entstehen Mehrkosten für den Auftraggeber.
Anmeldung, Wechseln und Abmeldung eines Containers:
Dies kann per Mail, telefonisch oder per Fax geschehen. Wenn möglich, sollte dies 2 – 3 Tage vorher geschehen.
Mietbedingungen:
Der Container kann 2 Wochen mietfrei bei Ihnen verbleiben. Ab der Woche 3 wird eine Tagesmiete von 3 € (netto) pro Arbeitstag erhoben.
Das gehört in den Container für Gemischte Siedlungsabfälle
Verpackungen
Papier
Kartonagen
Kunststoffe
Holz
Gemische aus Holz
Textilien
Dosen
Zellstoffe
Tüten
Einwegpaletten
Kunststoffrohre
Bücher
Aktenordner
Haushaltsauflösung
Tapeten
Glas
Styropor
Unbrauchbare Haushaltsutensilien
Schrankinhalte
Porzellan
Spielzeug ohne Elektronik
Das gehört nicht in den Container für Gemischte Siedlungsabfälle
Sonderabfälle (Chemikalien)
Farben, Öle, Lacke
Batterien
asbesthaltige Abfälle
Bauschutt
Grünabfälle
Speisereste
Keramik
Dämmmaterial
Elektronikschrott
Altreifen
flüssige Abfälle
So können Sie Kosten sparen!
Für eine korrekte und günstige Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle unbedingt zu beachten:
Keine fremden Abfälle im Container für gemischte Siedlungsabfälle entsorgen!
Jede Fehlbefüllung in einem Ihrem Container hat unweigerlich eine Sortierung des gesamtes Container Inhaltes zur Folge, die dadurch entstehenden Mehrkosten oder Nachberechnungen können Sie durch eine korrekte Befüllung und mit Hilfe unserer Füllbedingungen ganz einfach verhindern.
Achten Sie auf die richtige Befüllung!