Holz (unbehandelt – belastet) – Wissenswerte Informationen
Bei der Entsorgung von Altholz wird in vier verschiedene Kategorien unterschieden – je nachdem welcher Behandlung
es vorher unterzogen wurde. Auf diese Besonderheiten sollten Sie bei der Containerbestellung achten…
Holz
(unbehandelt – belastet)
Holz ist ein Naturwerkstoff, der zum Beispiel am Bau für Dachstühle, Gerüstbretter, Verschalungen, Türen, Fensterrahmen und Böden eingesetzt wird. In Althölzern sind durch frühere Behandlungen oft Schadstoffe vorhanden, die Gesundheit und Umwelt gefährden können. Um den Rohstoff dennoch bestmöglich weiterverwerten zu können, unterscheidet man deshalb in die Kategorien Holz I-III (z.B. Einwegpaletten, Verpackungsholz) und Holz IV (z.B. imprägnierte Hölzer, Bahnschwellen).
Beispiele
Container bestellen
Das gehört in den Container für unbehandeltes oder belastetes Holz
Das gehört nicht in den Container für unbehandeltes oder belastetes Holz
Beispiele für Ihr unbehandeltes oder belastetes Holz
Durch die im Jahr 2003 in Kraft getretene Altholzverordnung werden die Anforderungen an die stoffliche und energetische Verwertung und die Beseitigung von Altholz festgelegt. Danach unterscheidet man zu entsorgendes Holz je nach Belastungsgrad aufgrund von Schadstoffen in vier Kategorien. Entsprechend ist deren Verwertungsweg zugewiesen. Daran setzt die mögliche Weiterverwertung zu Holzhackschnitzel, Holzspänen für Holzwerkstoffe oder der Einsatz in Verbrennungs- und Vergasungsanlagen an. Sie haben weitere Fragen?
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Die vier Kategorien von Altholz
Nicht behandeltes Holz (AI)
Hierbei handelt es sich um naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. Dazu gehören beispielsweise Baumholz und Palettenholz. In jedem Fall handelt es sich um naturbelassenes Holz.
Behandeltes Holz (AII)
Hierunter fällt verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Dazu gehören Schalholz, Dielen, Konstruktionshölzer und so weiter.
Belastetes Holz (AIII)
Hier eingruppiert ist Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel. Dazu gehören nicht farb- oder kunststoffbeschichtete Türblätter- und Zargen aus dem Innenbereich, Spanplatten und Möbelholz.
Stark belastetes Holz (AIV)
In dieser Kategorie findet sich mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den anderen Altholzkategorien zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz. Dazu gehören zudem Fenster und Außentüren, Dachsparren, Konstruktionshölzer für tragende Teile, Lattenzäune, Jägerzäune, Leitungsmasten, Holz-Gartenmöbel und Brandholz.
Wie Sie bei uns Ihren
Container bestellen:
Füllen Sie im ersten Schritt das nebenstehende Anfrageformular aus (die mit einem * markierten Felder sind dabei Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden).
Sollte der Container nicht auf Ihrem privaten Grundstück gestellt werden, sondern auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Gehwegen, brauchen eine zwingend eine Stellgenehmigung.
Dies können Sie in Ihrem zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
– Breite der Straßen muss gewährleistet sein
– Höhe von Brücken oder Bäumen muss einberechnet werden
– Gewichtslast von Brücken, sollte ein großer Container bestellt werden
– wenn die Straße endet, muß eine Wendemöglichkeit vorhanden sein
Bitte beachten Sie auch, dass bei den verschiedenen Abfallfraktion keine Fremdstoffe in den Container gelangen. Was in den Container darf, entnehmen Sie bitte aus der Abfallfraktionsliste bzw. erfahren Sie hier. Ebenfalls sollten Sie die vorgegebenen Befüllhöhen des Containers nicht überschreiten.
Sollten wir feststellen, dass dies nicht eingehalten wird, entstehen Mehrkosten für den Auftraggeber.
Anmeldung, Wechseln und Abmeldung eines Containers:
Dies kann per Mail, telefonisch oder per Fax geschehen. Wenn möglich, sollte dies 2 – 3 Tage vorher geschehen.
Mietbedingungen:
Der Container kann 2 Wochen mietfrei bei Ihnen verbleiben. Ab der Woche 3 wird eine Tagesmiete von 3 € (netto) pro Arbeitstag erhoben.
Das gehört in den Container für Altholz
Unbehandeltes Holz
Baumholz
Palettenholz
Verschnittholz
Behandeltes Holz
Schalholz
Konstruktions-hölzer
Dielen
Verpackungsholz
Deckenpaneele
Bauspanplatten
Belastetes Holz
Gebrauchsmöbel
mit PCV-Beschtg.
Spanplatten
Türen und Zargen
mit Farbanstrich
Furnierholz
lackierte Hölzer
Stark belastetes Holz
mit Holzschutz-mitteln behandeltes Altholz
Lattenzäune
Jägerzäune
Leitungsmasten
Holzgartenmöbel
Brandholz
Das gehört nicht in den Container für Altholz
Glas
Metall
Baumischabfall
Asbest
Mauerwerk
Bauschutt
Ziegel
Dachpappe
Kacheln
Glaswolle
Erde und Sand
Kohlenteer
Grünschnitt
Sperrmüll
Grünschnitt
Reifen
So können Sie Kosten sparen!
Für eine korrekte und günstige Altholzentsorgung unbedingt zu beachten:
Keine fremden Abfälle im Container für Altholz entsorgen!
Jede Fehlbefüllung in einem Altholzcontainer hat unweigerlich eine Sortierung des gesamtes Container Inhaltes zur Folge, die dadurch entstehenden Mehrkosten oder Nachberechnungen können Sie durch eine korrekte Befüllung und mit Hilfe unserer Füllbedingungen ganz einfach verhindern.
Achten Sie auf die richtige Befüllung!